Morgen ist Bundestagswahl und hier kommt der unvermeidliche Wahlaufruf: Geh gefälligst wählen! Und nimm noch einen Nichtwähler mit! Denn dieses Jahr geht es ans Eingemachte.
Ich zitiere mal Fefe:
“Weil das viele Leute immer noch nicht verstanden haben, erkläre ich es nochmal zur Wahl: Nichtwählen gilt nicht als “ihr könnt mich alle mal” sondern als “mir doch egal, macht doch was ihr wollt”. Nicht wählen ist daher direkt eine Stimme für die Wahlgewinner. Wenn ihr also “ihr könnt mich alle mal” sagen wollt, geht hin und stimmt ungültig. Das zählt dann immer noch wie ein Nichtwähler, aber man taucht immerhin in der “ihr könnt mich alle mal” Statistik auf. Wenn ihr das nur zu den etablierten Parteien sagen wollt, stimmt für eine Unter-5%-Partei. Und wenn ihr sie wirklich ärgern wollt, wählt die Piraten.”
Das kann ich im großen Ganzen unterschreiben, auch wenn ich die Piraten nicht aus Protest wähle, sondern weil ich endlich einmal voll hinter einer Partei stehe. Bin ja sogar Mitglied geworden, was ich bei den Grünen niemals in Erwägung gezogen habe. Denn bei denen resultierte das Kreuzchen oft aus meinem “Wählen ist Bürgerpflicht!”-Credo. Ich hatte mich damit arrangiert das “kleinere Übel” zu wählen. Dieses Jahr bin ich endlich wieder Überzeugungstäter!
Das gleiche gilt für Sven, der hier einen sehr guten Kommentar zu Fefes Position gepostet hat.
Auch mein Mann hat sehr schön dargelegt, warum es bei dieser Wahl keine Alternative zu den Piraten gibt, wenn einem an Freiheit und Demokratie gelegen ist.
Wenn Du jetzt noch nicht überzeugt bist wählen zu gehen, lies hier den Brief der Piraten an die Nichtwähler, sowie die sehr guten Kommentare dazu.
Es tut mir leid, dass ich hier so einseitig Wahlwerbung mache, aber ich halte diese Wahl für richtungsweisend bei der Frage “In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?”
Aber Du solltest auf jeden Fall wählen gehen, auch wenn eine andere Partei Deine Interessen besser vertritt als die Piraten.
PS: Obwohl es derselbe Wahlzettel ist, kann man auch nur die Zweitstimme abgeben! Die Erststimme gilt dann als “ungültig”.